Das sind die Neuerungen im Jahr 2014
Der Hightech-Verband Bitkom fasst die wichtigsten Neuerungen in den Bereichen IT, Telekommunikation und Internet im Jahr 2014 zusammen. Ein Highlight: Die Roaming-Gebühren bei der Handy-Nutzung im EU-Ausland werden erneut gesenkt.
Roaming wird günstiger: Ab dem 1. Juli 2014 beträgt die Preisobergrenze für ausgehende Telefonate 19 Cent pro Minute. Vorher waren es 24 Cent. Die Telefonminute für eingehende Anrufe darf maximal 5 Cent kosten (vorher 7 Cent). Der Preis für eine SMS aus dem EU-Ausland sinkt von 8 Cent auf 6 Cent. Deutlich günstiger wird auch die Nutzung von Datentarifen, ein Megabyte kostet ab Juli maximal 20 Cent nach zuvor 45 Cent.
Geringerer Stromverbrauch: Ab Juli tritt eine neue EU-Ökodesign-Richtilinie in Kraft, die erstmals den Stromverbrauch von Computern und Servern regelt. Computer, die die neuen Normen nicht erfüllen, dürfen dann nicht mehr verkauft werden.
E-Bilanz kommt: Bilanzierende Unternehmen müssen im Jahr 2014 zusätzlich zur elektronischen Steuererklärung auch ihre Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlicher Gliederung in digitaler Form an die Finanzverwaltung übermitteln. Elektronisch zu melden sind die Daten für alle Geschäftsjahre, die am 1. Januar 2013 oder später begonnen haben. Dies gilt unabhängig von der Rechtsform und der Größe des bilanzierenden Unternehmens.
Einheitlicher Zahlungsverkehr: Ab Februar 2014 sind für unbare Zahlungen nur noch SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften zugelassen. Von der Umstellung betroffen sind neben Banken vor allem Unternehmen und andere Organisationen.
Neuer Nachweis für Elektroschrott: Hersteller und Importeure von LED-Lampen müssen ab Januar 2014 bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (stiftung ear) registriert sein und dort melden, wie viele Lampen sie in Verkehr gebracht haben. Registrierungspflichtig sind auch LED-Lampen mit fest verbundener Leuchte, zum Beispiel Taschen- oder Fahrradlampen. Für die Registrierung und Entsorgung des Elektromülls zahlen sie dann entsprechende Gebühren. Für die Registrierung müssen Unternehmen eine „insolvenzsichere Garantie“ nachweisen. Diese stellt der WEEE-FULL-SERVICE der Bitkom Servicegesellschaft aus.
Neue Verbraucherrechte im Online-Handel: Das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie tritt am 13. Juni 2014 in Kraft. Die wichtigsten Neuerungen: Die Kosten für die Nutzung bestimmter Zahlungsmittel wie Kreditkarten werden für die Verbraucher begrenzt. Zudem ändert sich das Widerrufsrecht im Online-Handel. Senden Käufer Ware innerhalb einer Frist von 14 Tagen an den Händler zurück, müssen sie künftig eine Widerrufserklärung abgeben. Hierfür müssen die Unternehmen ein EU-weit einheitliches Musterformular zur Verfügung stellen. Grundsätzlich hat der Verbraucher nach einem Widerruf die Kosten für die Rücksendung der Ware zu tragen, sofern ihn das Unternehmen darüber informiert hat. Verkäufer können weiterhin auf freiwilliger Basis die Rücksendekosten tragen.
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