Private Cloud bietet optimalen Schutz
Laut dem Urteil einer US-Richterin muss Microsoft E-Mails und andere Daten eines Kunden, die in Irland gespeichert sind, an US-Behörden übergeben. Begründung: Es sei nicht entscheidend, wo die Daten gespeichert sind, sondern dass Microsoft die Daten kontrolliere.
„Das Urteil bestätigt uns, dass CANCOM mit seiner Strategie, auf Private-Cloud-Computing zu setzen, richtig liegt und der optimale Partner für Unternehmen ist“, sagt Carsten Pavlovits, Director Business Development & Sales/Cloud Services & Enterprise Workplace Solutions bei CANCOM.
Die Umsetzung der Entscheidung der Richterin wurde allerdings sofort ausgesetzt – und Microsoft legte Berufung vor dem 2nd U.S. Circuit of Appeals ein. Dazu der Microsoft-Generaljustiziar Brad Smith laut ZDNet: „Wir vertreten weiter die Auffassung, dass die E-Mails von Kunden in den USA und dem Rest der Welt starken Datenschutz verdienen.“
E-Mails unterliegen seiner Ansicht nach genauso wie per Post versandte Briefe dem Briefgeheimnis. US-Behörden hätten bezüglich einer Herausgabe den vollen rechtlichen Schutz des vierten US-Verfassungszusatzes zu beachten. In Irland gespeicherte Daten fielen außerdem unter irisches sowie unter das Datenschutzrecht der Europäischen Union.