Wenn es um die Digitalisierung geht, hinken Schulen in Deutschland hinterher. Mit dem DigitalPakt Schule, der nun offiziell in Kraft getreten ist, soll sich das ändern. Ab sofort können Bund und Länder die Digitalisierung an deutschen Schulen finanziell fördern.
12. Juni 2019
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Lesedauer: ca. 4 Min.
Bild: © Microsoft
Am 17. Mai 2019 haben sich Bund und Länder über den DigitalPakt Schule geeinigt. Dieser sieht vor, über einen Zeitraum von 5 Jahren mindestens 5,5 Milliarden Euro in die Digitalisierung von Schulen zu investieren. Dabei steuert der Bund 5 Milliarden Euro, die Länder 500 Millionen Euro bei.
Die Erwartungen an den DigitalPakt Schule sind hoch. „Der DigitalPakt Schule ist ein Gewinn für alle Schulen dieses Landes“, so Bundesbildungsministerin Anja Karliczek in der offiziellen Pressemitteilung. Der Präsident der Kultusministerkonferenz, Prof. Dr. R. Alexander Lorz, äußert sich ähnlich: „Die Digitalisierung unserer Schulen gelingt dann am besten, wenn pädagogische Konzepte der Schulen, gut ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer und die Ausstattung ineinandergreifen. Der DigitalPakt wird dazu einen wichtigen Beitrag leisten und der Digitalisierung unserer Schulen, die nicht bei null beginnt, zusätzlichen Schwung verleihen.“
Oberstes Ziel des DigitalPaktes ist es, die digitale Transformation an deutschen Schulen voranzutreiben. Mit einer klaren Arbeitsteilung zwischen Bund und Ländern soll dieses Ziel erreicht werden.
Diese Aufteilung sieht im Folgenden aus: Der Bund ist dafür zuständig, den Aufbau einer digitalen Bildungsinfrastruktur mit finanziellen Mitteln zu unterstützen. Neben schnellem WLAN und der Anschaffung von Laptops oder Tablets gehört dazu auch die Schul-Cloud: Damit haben Schüler und Lehrer die Möglichkeit, digitale Lehr- und Lernangebote schul- und fächerübergreifend abzurufen – egal wann und wo. Die Länder wiederum entwickeln pädagogische Konzepte und kümmern sich um die Weiterbildung der Lehrkräfte. Dazu haben sich die Länder in ihrer Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ verpflichtet.
Denn: Wie das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) auf seiner Homepage betont, führen digitale Infrastrukturen alleine nicht zu einer besseren Bildung. Vielmehr sei es nötig, digitale Medien wie Online-Plattformen sinnvoll im Unterricht einzusetzen.
Dass der DigitalPakt Schule dringend notwendig ist, verdeutlicht eine im Juni 2018 veröffentlichte GEW-Studie. Demnach sind Schulen in Deutschland vor allem bei der Digitalisierung schlecht aufgestellt.
„82 Prozent der Befragten mahnen die Verbesserung der digitalen Ausstattung der Schulen als sehr wichtig oder wichtig an. 89 Prozent verlangen, dass die Bereitstellung zusätzlicher Gelder dafür höchste oder hohe Priorität haben müsse“, so GEW-Vorsitzende Marlis Tepe in der offiziellen Pressemitteilung.
Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt eine aktuelle Bitkom-Studie. Hier vertreten 67 Prozent der Bundesbürger die Ansicht, dass die Milliarden vom Bund schnellstmöglich bei den Schulen ankommen müssen.
Doch die Schulen bekommen die finanzielle Förderung vom Bund nicht automatisch. Vielmehr müssen sie zuvor ein technisch-pädagogisches Konzept beim jeweiligen Bundesland vorlegen – zum Beispiel einen Medienentwicklungsplan. Das BMBF erklärt, wieso:
„Der DigitalPakt Schule folgt dem Grundsatz „Keine Ausstattung ohne Konzept“. Denn nur wenn der Aufbau von digitalen Lerninfrastrukturen durch passende pädagogische Konzepte flankiert wird, zahlen sich Investitionen auch langfristig aus.“
Eine zentrale Frage für Schulen ist, mit welcher Hard- und Software sie sich ausstatten möchten. In diesem Umfeld gehört Microsoft zu den prominentesten Anbietern. Tatsächlich wirbt der IT-Konzern offiziell damit, sich aktiv im Bereich digitale Bildung zu engagieren.
Neben Software wie Office 365 hat Microsoft mit der Surface-Familie Geräte im Portfolio, die nach eigener Aussage den modernen Bildungsalltag ideal begleiten. So sei die Surface Familie leistungsstark, hochwertig und vielseitig. Außerdem würden die Geräte alle Hilfsmittel für ein interaktives Lernerlebnis enthalten – darunter Windows Ink, einer Technologie zur Stifteingabe in Kombination mit dem Surface Stift. Dank Windows 10 sei die Datensicherheit dabei jederzeit gewährleistet.
Um Schulen den Erwerb und die Integration von Surface-Produkten zu erleichtern, bietet CANCOM als Microsoft Surface Authorized Reseller für den Education-Bereich individuelle Lösungen an. Zum Beispiel hat CANCOM in Kooperation mit Microsoft spezielle Digitalpakete entworfen. Darin enthalten ist unter anderem das neue Surface Go.
Weitere Informationen zu Microsoft und CANCOM im Bildungsbereich finden Sie hier.
Update vom 17.07.2019: Vor kurzem hat der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit für Aufsehen gesorgt: Dieser erklärte den Einsatz von Office 365 in hessischen Schulen für datenschutzrechtlich unzulässig. Dafür gebe es zwei wesentliche Gründe.
Zum einen würde Office 365 personenbezogene Daten in einer europäischen Cloud speichern, auf die Dritte wie US-Behörden jederzeit zugreifen könnten. Folglich hätten diese das Recht, personenbezogene Daten ohne Wissen bzw. Einwilligung der Betroffenen zu verarbeiten. Dies verstoße gegen die DSGVO, weil damit die Sicherheit und Nachvollziehbarkeit der Datenverarbeitung nicht gewährleistet werden könne. Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit weist in diesem Kontext darauf hin, dass Schulen öffentliche Einrichtungen sind – und deshalb eine besondere Verantwortung tragen, wenn es darum geht, personenbezogene Daten zulässig und nachvollziehbar zu verarbeiten.
Zum anderen würde Windows 10 eine Vielzahl an Diagnosedaten während der Nutzung von Office 365 an Microsoft übermitteln. Das Problem dabei sei, dass niemand den Inhalt dieser Daten vollständig kenne. Dies mache eine nachvollziehbare Datenverarbeitung unmöglich – und führe zu einem Verstoß gegen die DSGVO.
Um diese Probleme zu lösen, sieht der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit vor allem Microsoft in der Pflicht.
In einer offiziellen Mitteilung geht Microsoft auf wesentliche Kritikpunkte des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ein.
So hebt der Hersteller hervor, dass seine europäische Cloud europäische Kundendaten speichert und somit der DSGVO unterliegt. Dass diese Speicherung tatsächlich DSGVO-konform geschieht, zeige unter anderem das Datenschutzübereinkommen der EU und den USA (EU-US-Privacy Shield), bei dem Microsoft Mitglied ist. Durch eine Selbstzertifizierung amerikanischer Unternehmen regle das Übereinkommen den Schutz personenbezogener Daten bei der Datenübertragung aus der EU in die USA. Damit sei ein angemessenes Datenschutzniveau im Sinne der DSGVO hergestellt. Zudem würde der IT-Konzern ab Ende 2019 zwei deutsche Rechenzentren als Teil der europäischen Cloud in Betrieb nehmen. Ab diesem Zeitpunkt könnten sich Kunden ausdrücklich für eine Datenspeicherung in Deutschland entscheiden.
Stellung nimmt Microsoft auch zur Kritik an den Diagnosedaten. Laut Hersteller können Nutzer entscheiden, welche Diagnosedaten an Microsoft übermittelt werden. Auf diese Weise sei die Datenverarbeitung stets nachvollziehbar. Der IT-Konzern verweist dabei auf den 2018 veröffentlichten Diagnostic Data Viewer: Damit könnten Kunden Office-Diagnosedaten einsehen. Zusätzliche Kontrolle biete das neue Office ProPlus-Update. Mit diesem Update hätten Nutzer die Möglichkeit, den Umfang der gesammelten Diagnosedaten gezielt zu steuern. Falls erwünscht, würden so nur die wichtigsten Daten gesammelt werden.