Aktueller Bitkom-Leitfaden

Das soll bei der Hardware-Beschaffung für schulische Zwecke befolgt werden

Für die Digitalisierung benötigen Schulen vor allem moderne Hardware. Der öffentliche Sektor kann Schulen dabei aktiv unterstützen – indem er Hardware für den schulischen Einsatz ausschreibt und einkauft. Was hier zu beachten ist, beschreibt Bitkom in einem kürzlich veröffentlichen Leitfaden.

19. Februar 2021

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Lesedauer: ca. 2 Min.

Das soll bei der Hardware-Beschaffung für schulische Zwecke befolgt werden

Bild: © Freedomz/stock.adobe.com

Konkret fokussiert sich der Leitfaden „Hardware produktneutral ausschreiben für den Schulbereich“ auf die Ausschreibung von mobilen Endgeräten, Netzwerkinfrastrukturen und Präsentationstechnologien. Wie aus der offiziellen Pressemitteilung von Bitkom hervorgeht, spielen Investitionen – etwa in neue Hardware – eine zentrale Rolle, um die digitale Transformation an Schulen voranzutreiben.

Damit die Hardware-Ausschreibungen möglichst reibungslos verlaufen, präsentiert der Leitfaden im Überblick, welche Grundlagen und Kriterien dafür gelten. Auf diese Weise soll öffentlichen Auftraggebern eine verlässliche und verständliche Hilfe an die Hand gegeben werden.

Hardware-Beschaffung birgt zentrale Kriterien

Tatsächlich müssen Kommunen oder Schulträger einiges beachten, um Hardware für den schulischen Einsatz richtig auszuschreiben und zu erwerben. So gilt es, eine Reihe gesetzlicher Vorgaben einzuhalten.

Dazu zählt besonders die Pflicht zur Gleichbehandlung von Anbietern und angebotenen Produkten. Aus Wettbewerbsgründen müssen öffentliche Auftraggeber ihre Hardware-Ausschreibungen produktneutral formulieren. Das bedeutet: Sie dürfen keine Hersteller- oder Produktnamen nennen. Vielmehr sollten sie sich auf die Darstellung technischer Merkmale und Standards fokussieren.

Um die öffentliche Hand hier zu unterstützen, erläutert der Leitfaden laut Bitkom aktuelle technische Standards und wendet anerkannte Benchmarkverfahren an.

„Der Leitfaden zeigt, wie Anforderungen an Hardwarelösungen für den schulischen Bereich hinsichtlich ihrer technischen Kriterien produktneutral formuliert werden können“, so Marc Danneberg (Referent Public Sector bei Bitkom) in der offiziellen Pressemitteilung. „So können Sachaufwandsträger sicherstellen, dass Ausschreibung und Vergabe sowohl effizient als auch gesetzeskonform erfolgen.“

Nina Brandau, Referentin Bildungspolitik bei Bitkom, ergänzt: „Der Leitfaden ist eine große Unterstützung für die Schulträger, nun zügig die Mittel des Digitalpakts Schule abzurufen und dringend benötigte IT-Infrastruktur zu beschaffen. „

Einführung der Hardware durch CANCOM

Nach der Beschaffung moderner Hardware muss diese professionell eingeführt und betrieben werden. Nur dann können Schulen umfassend von der erworbenen Hardware profitieren.

Hier leistet CANCOM wertvolle Unterstützung: So bietet der IT-Konzern in diesem Umfeld ein breites Portfolio an – das von der Beratung, der Implementierung bis zum Betrieb reicht. Unter anderem kümmert sich CANCOM um den Aufbau eines leistungsfähigen Schulnetzwerks.

Neben dem Hardware-Bereich ist der IT-Konzern außerdem in der Lage, passgenaue Lehrsoftware zu integrieren oder digitale Lehr- und Lernkonzepte umzusetzen.

Detaillierte Informationen rund um die Digitalisierung im Bildungsbereich erfahren Sie in der digitalen Event-Reihe „Bildung. Einfach. Digital. Ihr Weg zur digitalen Schule“: Dort präsentiert CANCOM die zahlreichen Facetten in diesem Bereich – veranschaulicht mit konkreten Anwendungsbeispielen.

Hier können Sie sich für die Event-Reihe registrieren. 

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