Anfang des Jahres in Kraft getreten, nimmt sie künftig deutlich mehr Unternehmen in die Pflicht, wenn es um die Nachhaltigkeitsberichterstattung geht. Die Rede ist von der EU-Richtlinie „Corporate Sustainability Reporting Directive“, kurz CSRD. Was die CSRD konkret vorschreibt, welche Firmen betroffen sind und wie CANCOM und IBM Unternehmen unterstützen möchten, die Vorgaben der CSRD zu erfüllen, erfahren Sie im Beitrag.
22. Juni 2023
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EU-weite, einheitliche Berichtsstandards für das Thema Nachhaltigkeit: Dieses Ziel verfolgt die CSRD. Die EU-Richtlinie ist seit dem 5. Januar 2023 gültig und muss in allen EU-Mitgliedsstaaten innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht überführt werden.
Davon betroffen sind zwei Gruppen von Unternehmen. Die eine Gruppe besteht aus allen Unternehmen, die an einer europäischen Börse notiert sind – inklusive kleiner und mittelständischer Betriebe (KMUs). Nur Kleinstunternehmen sind hier ausgenommen. Die zweite Gruppe bilden Unternehmen , die keine Vertretung an der Börse haben und zwei der folgenden drei CSRD-Kriterien erfüllen:
Wie etwa die KPMG berichtet, treffen all diese Kriterien auf 50.000 Unternehmen in der EU zu – davon allein 15.000 in Deutschland. Schätzungen zufolge – so beispielsweise die IHK – vergrößert die CSRD den Kreis derjenigen Unternehmen, die der Berichtspflicht in Punkto Nachhaltigkeit unterliegen, nur in Deutschland um das 30-fache. Doch was schreibt die CSRD konkret vor?
Prinzipiell folgt die CSRD dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit. Das bedeutet: Firmen müssen einerseits aufzeigen, welche Chancen aber auch Risiken Nachhaltigkeitsthemen für die aktuelle wirtschaftliche Lage sowie das Geschäftsmodell bergen. Andererseits sind sie verpflichtet, zu ermitteln, wie sich ihr unternehmerisches Handeln positiv und negativ auf verschiedene Nachhaltigkeitsthemen auswirkt.
In diesem Kontext müssen Unternehmen sämtliche ESG-Kriterien berücksichtigen. Neben dem Faktor Umwelt (zum Beispiel Reduktion von CO2-Emissionen, Kreislaufwirtschaft) gehören dazu auch die Bereiche Soziales und Unternehmensführung. Folglich gilt es, zusätzliche Punkte wie Menschenrechte, Korruptionsbekämpfung, Diversität oder Arbeitsschutz zu thematisieren.
Zu beachten ist: Die oben aufgeführten Unternehmen sind nicht zwingend die einzigen, die von der CSRD betroffen sind. Auch Betriebe, die laut CSRD-Kriterien eigentlich von der Berichtspflicht ausgenommen sind, müssen sich unter Umständen damit auseinandersetzen. Dieser Umstand liegt vor, wenn ein Betrieb zur Wertschöpfungskette eines Unternehmens gehört, das die CSRD-Kriterien erfüllt.
Dies kann beispielsweise ein kleiner Zulieferer sein, der Güter für einen großen, börsennotierten Automobilkonzern herstellt. Obwohl der Zulieferer wegen seiner zu geringen Mitarbeiterzahl und Bilanzsumme theoretisch nicht von der CSRD betroffen ist, muss er sich praktisch damit auseinandersetzen. Schließlich ist er fester Bestandteil der Wertschöpfungskette des Automobilkonzerns, der als börsennotiertes, globales Unternehmen der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung unterliegt.
Es lässt sich festhalten: Die Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD betrifft zahlreiche Unternehmen in der EU und in Deutschland – und fällt relativ umfangreich aus. Doch bis wann müssen Firmen die Vorgaben der CSRD umgesetzt haben?
Beim Zeitplan wird zwischen drei Unternehmensgruppen differenziert.
Wie das Fachportal „DUP UNTERNEHMER“ betont, sollten sich gerade KMUs nicht von der vermeintlich langen Frist blenden lassen. Wörtlich heißt es: „(…) auch wenn das noch weit weg klingt: Wer intern noch keine erprobten Berichtsprozesse aufgesetzt hat, sollte möglichst keine Zeit verlieren und sich auf die neuen Erfordernisse einstellen.“
Damit das gelingt, ist die Nutzung von Technologien und Daten ein wesentlicher Baustein – so der Artikel weiter. Auf diese Weise ließen sich etwa ESG-Daten zusammenstellen, validieren und für die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben (wie von der CSRD, Anm. d. Red.) bereitstellen. Hier gebe es in Deutschland noch viel Luft nach oben.
Eine entsprechende Technologie bieten IBM und CANCOM mit der Software-Suite IBM Envizi an. Wie die IT-Konzerne betonen, spielt IBM Envizi eine zentrale Rolle, um die Nachhaltigkeitsberichterstattung CSRD-konform umzusetzen. So könnten Firmen mit der Lösung die dafür nötige, firmenübergreifende Datenbasis schaffen.
Konkret würde IBM Envizi alle Daten, die für den Bereich Nachhaltigkeit bedeutsam sind, einheitlich auf einer Plattform bündeln, verwalten und analysieren. Falls erforderlich, ließen sich weitere Datenquellen und Unternehmensbereiche hinzufügen. Um die Ergebnisse der Datenanalyse möglichst anschaulich und übersichtlich darzustellen, verfüge IBM Envizi zudem über eine Vielzahl von Optionen für die Datenvisualisierung sowie Dashboards, die unkompliziert angepasst werden könnten.
Damit IBM Envizi in diesem Zusammenhang nur die tatsächlich relevanten Daten bündelt, auswertet und visualisiert, kümmern sich die Experten von CANCOM im Vorfeld um die Datenstrategie, -beschaffung und -integration.
Mehr über die Lösung IBM Envizi erfahren Sie in diesem Flyer. Darüber hinaus haben Sie hier die Möglichkeit, für eine unverbindliche Beratung mit CANCOM-Experten in Kontakt zu treten.